Die Wohnfläche ist eine der wichtigsten Kennzahlen einer Immobilie – sie bestimmt Kaufpreis, Miete und Nebenkosten mit. Doch die Berechnung ist komplexer, als viele denken. Die Wohnflächenverordnung liefert den anerkannten Maßstab. Was die Wohnflächenverordnung regelt. Die WoFlV definiert, welche Flächen zur Wohnfläche gehören und wie sie anzurechnen sind. Sie ist für den preisgebundenen Wohnraum verbindlich und hat sich darüber hinaus als üblicher Standard etabliert. Alternativ existiert die ältere DIN 277, die zu abweichenden Ergebnissen führen kann. Voll, halb oder gar nicht: die Anrechnung. Grundflächen von Räumen mit mindestens 2 Metern Höhe zählen vollständig. Bereiche zwischen 1 und 2 Metern – etwa unter Dachschrägen – zählen zur Hälfte. Flächen unter 1 Meter bleiben unberücksichtigt. Auch Treppen ab einer bestimmten Stufenzahl werden abgezogen. Balkone, Terrassen und Wintergärten. Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte. Unbeheizte Wintergärten zählen anteilig, beheizte können voll angerechnet werden. Diese Regeln sorgen häufig für Missverständnisse. Warum korrekte Angaben wichtig sind. Die Wohnfläche fließt direkt in Kaufpreis und Bewertung ein. Zu hohe Angaben können nach dem Verkauf zu Minderungs- oder Schadenersatzforderungen führen. Lassen Sie die Fläche im Zweifel fachkundig oder durch einen Sachverständigen berechnen.