Beim Immobilienverkauf fallen ständig Begriffe wie Verkehrswert, Marktwert und Kaufpreis. Wer die Unterschiede versteht, kann Bewertungen besser einordnen und realistischer verhandeln. Der Verkehrswert nach dem Gesetz. Der Verkehrswert ist im § 194 BauGB definiert als der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Umstände erzielbar wäre. Er ist damit eine sachlich fundierte Schätzung, kein garantierter Preis. Marktwert als internationaler Zwilling. Der Begriff Marktwert stammt aus internationalen Bewertungsstandards und beschreibt praktisch denselben Sachverhalt. In der deutschen Praxis werden Verkehrswert und Marktwert daher meist synonym verwendet. Der Kaufpreis als reales Ergebnis. Anders als der geschätzte Wert ist der Kaufpreis das konkrete Ergebnis einer Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer. Er kann je nach Marktlage, Dringlichkeit und Verhandlungsgeschick über oder unter dem Verkehrswert liegen. Was das für Ihren Verkauf bedeutet. Nutzen Sie den Verkehrswert als fundierte Basis für Ihren Angebotspreis, kalkulieren Sie aber einen realistischen Verhandlungskorridor ein. Eine professionelle Vermarktung erhöht die Chance, dass der erzielte Kaufpreis am oberen Ende der Spanne liegt.