Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, muss unter Umständen Spekulationssteuer zahlen. Ob und wie viel, hängt vor allem von der Haltedauer und der Nutzung ab. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick – ersetzt aber keine individuelle Steuerberatung. Was die Spekulationssteuer ist. Die sogenannte Spekulationssteuer ist keine eigene Steuerart, sondern die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Sie betrifft Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die innerhalb der Spekulationsfrist wieder veräußert werden. Die Zehn-Jahres-Frist. Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf, gerechnet in der Regel nach den Daten der notariellen Kaufverträge. Liegen mehr als zehn Jahre dazwischen, ist der Gewinn einkommensteuerfrei – unabhängig von der Höhe. Ausnahme für selbst genutzte Immobilien. Haben Sie die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt oder zumindest im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, bleibt der Gewinn steuerfrei – auch innerhalb der Zehn-Jahres-Frist. Legale Wege zur Vermeidung. Die sichersten Wege sind das Abwarten der Frist oder die Nutzung der Selbstnutzungs-Ausnahme. Auch die genaue Erfassung von Anschaffungs- und Modernisierungskosten senkt den steuerpflichtigen Gewinn. Wegen der Komplexität sollten Sie vor dem Verkauf einen Steuerberater einbeziehen.