Die Grunderwerbsteuer ist einer der größten Posten der Kaufnebenkosten. Da die Bundesländer die Sätze selbst festlegen, kann sie beim gleichen Kaufpreis mehrere tausend Euro Unterschied ausmachen. Ein Überblick. Was die Grunderwerbsteuer ist. Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Die Steuer ist einmalig zu entrichten und Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung. Unterschiede zwischen den Bundesländern. Seit der Föderalismusreform bestimmen die Länder den Steuersatz selbst. Er reicht von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in mehreren Ländern. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € bedeutet das eine Spanne von 14.000 € bis 26.000 € allein für diese Steuer. Ablauf und Fristen. Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt. Dieses erlässt den Grunderwerbsteuerbescheid, der binnen der genannten Frist zu zahlen ist. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die keine Eintragung als Eigentümer erfolgt. Sparpotenzial nutzen. Wird werthaltiges bewegliches Inventar mitverkauft, kann es im Kaufvertrag separat und realistisch ausgewiesen werden und mindert die Bemessungsgrundlage. Achten Sie auf angemessene Werte – unrealistische Aufteilungen können vom Finanzamt beanstandet werden.