Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken. Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte seine Struktur kennen – denn hier stehen Eigentum, Wegerechte, Grundschulden und vieles mehr. Bestandsverzeichnis. Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück selbst: Lage, Flur- und Flurstücksnummer, Größe und Wirtschaftsart. Es ordnet die Immobilie eindeutig zu und bildet die Grundlage für die weiteren Abteilungen. Abteilung I – Eigentum. Hier ist eingetragen, wer Eigentümer ist und auf welcher Grundlage (z. B. Kauf, Erbfolge). Bei mehreren Eigentümern werden auch die Anteile und das Gemeinschaftsverhältnis vermerkt. Abteilung II – Lasten und Beschränkungen. Abteilung II enthält Rechte Dritter und Beschränkungen, etwa Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte oder die Auflassungsvormerkung. Solche Einträge können den Wert und die Nutzbarkeit erheblich beeinflussen. Abteilung III – Grundpfandrechte. In Abteilung III stehen Hypotheken und Grundschulden, also die Sicherheiten für Kredite. Für Käufer ist entscheidend, dass Altlasten des Verkäufers vor oder bei Übergabe gelöscht werden und die eigene Finanzierung sauber eingetragen wird.