Wer eine Immobilie bewerten oder verkaufen möchte, stößt schnell auf den Begriff Bodenrichtwert. Er ist eine wichtige, offiziell ermittelte Orientierungsgröße für den Wert des Grundstücks – aber eben nur ein Teil des Gesamtbilds. Was der Bodenrichtwert aussagt. Der Bodenrichtwert ist der aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitete durchschnittliche Lagewert für einen Quadratmeter Grund und Boden in einer bestimmten Zone. Er bezieht sich auf ein unbebautes Grundstück mit typischen Eigenschaften der Lage. Wer ihn ermittelt. Zuständig sind die unabhängigen Gutachterausschüsse der Gemeinden und Kreise. Sie werten die notariell beurkundeten Kaufpreise aus und leiten daraus die Bodenrichtwerte ab, die anschließend flächendeckend veröffentlicht werden. So fließt er in die Bewertung ein. Zur groben Einschätzung multiplizieren Sie den Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche und erhalten den Bodenwert. Beim Sachwertverfahren wird dieser Bodenwert mit dem Gebäudesachwert kombiniert. Zu- oder Abschläge berücksichtigen individuelle Grundstücksmerkmale wie Zuschnitt oder Bebaubarkeit. Grenzen des Bodenrichtwerts. Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnitt und kennt weder die konkrete Mikrolage noch besondere Vor- oder Nachteile Ihres Grundstücks. Für einen belastbaren Verkaufspreis sollte er immer mit einer objektbezogenen Bewertung und aktuellen Vergleichsverkäufen ergänzt werden.